Tod durch Thallium: Der Rattengift-Killer
Shownotes
Am Ende steht ein klares Urteil: Im sogenannten Thallium-Prozess verhängt das Landgericht Köln den Pfleger und Hygieniker Manuel H. wegen zweifachen Mordes und Mordversuchs lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung. Er muss außerdem an seine frühere Lebensgefährtin, die die Vergiftung überlebt hat, 150 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. H. nahm das Urteil ohne jegliche Gefühlsregung wahr. „Aus jetziger Sicht, dürfen Sie nie wieder in Freiheit kommen“, sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung.
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