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++ Update ++ Der Parkhaus-Mörder ist frei!

Shownotes

Es gibt Neuigkeiten: Der Parkhaus-Mörder ist frei! Reporterin Laura Gehrmann verfolgt den Fall seit Jahren - hat in der Podcast-Folge „Der Parkhaus-Mord“ den Fall durchleuchtet. Für euch ordnet Laura jetzt die neusten Entwicklungen ein.

Recap:

Es ist einer der spektakulärsten Mordfälle Münchens. Am 15. Mai 2006 wird Charlotte Böhringer mit 24 Hammerschlägen in ihrer Penthouse-Wohnung über einem Parkhaus brutal ermordet.

Benedikt Toth, der Lieblingsneffe der „Parkhaus-Millionärin“, steht kurz nach dem blutigen Verbrechen unter Hauptverdacht. Das Motiv laut Anklage: Er wollte ans Erbe seiner Tante.

Wurden Spuren vergessen? Ging es wirklich um Geld? Diese Fragen durchleuchtet BILD-Reporterin Laura Gehrmann zusammen mit Ex-Polizist und Profiler Axel Petermann.

Ihr habt Fragen, Kritik oder Anregungen? Schreibt uns an podcast@bild.de! Oder auf Instagram!

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Kommentare (1)

Jan Olaf Lorenzen

Hallo zusammen! Ich bin in den Details nicht so drin. Es muss m.E. aber völlig klar sein, dass man in einem Rechtsstaat nur jemanden verurteilen darf, dessen Schuld zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Das erwartete ich und ich bringe mich seit 30 Jahren ehrenamtlich für dieses Land ein. Der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten, gilt in allen ordentlichen Ländern und bedeutet ja, lieber soll mal ein Schuldiger nicht verurteilt werden, bevor ein Unschuldiger verurteilt wird. Darauf haben wir uns alle verständigt und das ist auch gut so! In diesem Fall ( sog Parkhausmörder) bin ich mir nicht sicher. Angeblich soll laut Gutachten der Täter eine andere Schlaghand gehabt haben, als der Verurteile ( wurde mal im Fernsehen so gesagt). Sofern das so ist, weiß ich kaum noch, wie man da zu einer zweifelsfreien Nachweisführung kommen konnte? Jan Olaf Lorenzen

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